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   VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11.TR   

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https://dejure.org/2012,62172
VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11.TR (https://dejure.org/2012,62172)
VG Trier, Entscheidung vom 24.02.2012 - 5 K 656/11.TR (https://dejure.org/2012,62172)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 5 K 656/11.TR (https://dejure.org/2012,62172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73 Abs 2a S 1 AsylVfG, § 73 Abs 2a S 4 AsylVfG, § 60 AufenthG, § 51 Abs 1 AuslG, § 53 Abs 4 AuslG
    Widerruf der Asylberechtigung; Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Asylantrag wegen Fristablauf; Veränderung der Umstände im Herkunftsland

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08

    Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08-, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 20.11.2007-2 L 152/07-, Juris), wonach die Zulässigkeit des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo nicht für alle Vorverfolgten oder früher von Verfolgung Bedrohten einheitlich zu beantworten ist.

    Der anzuwendende Maßstab ist vielmehr individuell, d. h. bezogen auf den konkreten Ausländer, der als Flüchtling anerkannt worden ist, und dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08 -, Juris; so wohl auch EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, Juris, insbes. RdNr. 76).

    Dies bedeutet, dass je nachdem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009 - 7 LA 132/08 -, Juris).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Der anzuwendende Maßstab ist vielmehr individuell, d. h. bezogen auf den konkreten Ausländer, der als Flüchtling anerkannt worden ist, und dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08 -, Juris; so wohl auch EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, Juris, insbes. RdNr. 76).
  • VGH Bayern, 03.06.2009 - 9 B 09.30074

    Zum Widerruf des Asylrechts eines togoischen Staatsangehörigen wegen Änderung der

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Vor diesem Hintergrund kann eine generelle Aussage zur Sicherheit zurückkehrender oppositioneller Togoer (noch) nicht getroffen werden (a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.06.2009 - 9 B 09.30074 -, Juris), sondern es ist vor dem Hintergrund des individuellen Verfolgungsschicksals zu prüfen, ob beim derzeitigen Stand des Demokratisierungsprozesses in Togo dem Betroffenen weiter Verfolgung droht oder nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07

    Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08-, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 20.11.2007-2 L 152/07-, Juris), wonach die Zulässigkeit des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo nicht für alle Vorverfolgten oder früher von Verfolgung Bedrohten einheitlich zu beantworten ist.
  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Umstände als stabil erweist, das heißt der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (vgl. zu alledem BVerwG, Urteile vom 22. November 2011 - 10 C 29/10 - und vom 1. Juni 2011 - 10 C 25/10 -, beide veröffentlicht in juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 6 K 2348/09

    Frist zum Widerruf einer Asylberechtigung; Sinn und Zweck der gesetzlichen

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Angesichts dieses Regelungszusammenhangs ist die Kammer der Auffassung, dass die Fristen in § 73 Abs. 2a und Abs. 7 AsylVfG auch dem Schutz des Ausländers dienen (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 4. Juli 2011 - 3 K 398/10.DA.A, juris; VG Freiburg Urteil vom 12. Mai 2011 - A 3 K 364/10; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 - M 25 K 09.50399 - VG Frankfurt, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 K 2348/09.F.A -, alle veröffentlich in juris).
  • VG Freiburg, 12.05.2011 - A 3 K 364/10

    Fristenregelung für Asylwiderruf

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Angesichts dieses Regelungszusammenhangs ist die Kammer der Auffassung, dass die Fristen in § 73 Abs. 2a und Abs. 7 AsylVfG auch dem Schutz des Ausländers dienen (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 4. Juli 2011 - 3 K 398/10.DA.A, juris; VG Freiburg Urteil vom 12. Mai 2011 - A 3 K 364/10; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 - M 25 K 09.50399 - VG Frankfurt, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 K 2348/09.F.A -, alle veröffentlich in juris).
  • VG Darmstadt, 04.07.2011 - 3 K 398/10

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Angesichts dieses Regelungszusammenhangs ist die Kammer der Auffassung, dass die Fristen in § 73 Abs. 2a und Abs. 7 AsylVfG auch dem Schutz des Ausländers dienen (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 4. Juli 2011 - 3 K 398/10.DA.A, juris; VG Freiburg Urteil vom 12. Mai 2011 - A 3 K 364/10; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 - M 25 K 09.50399 - VG Frankfurt, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 K 2348/09.F.A -, alle veröffentlich in juris).
  • VG München, 18.10.2010 - M 25 K 09.50399

    Frist zum Widerruf einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Einhaltung der

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Angesichts dieses Regelungszusammenhangs ist die Kammer der Auffassung, dass die Fristen in § 73 Abs. 2a und Abs. 7 AsylVfG auch dem Schutz des Ausländers dienen (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 4. Juli 2011 - 3 K 398/10.DA.A, juris; VG Freiburg Urteil vom 12. Mai 2011 - A 3 K 364/10; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 - M 25 K 09.50399 - VG Frankfurt, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 K 2348/09.F.A -, alle veröffentlich in juris).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30399

    Asylrecht Irak; Verfahrensmangel: Rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
    Soweit in der Rechtsprechung insoweit teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 28. Dezember 2011 - AN 15 K 11.30466 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2011 - 13a ZB 10.30399 -, VG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2011 - 34 K 437.09 A -, juris, VG Bayreuth, Urteil vom 7. Juni 2011 - B 3 K 11.30072 -, alle veröffentlich in juris), kann sich die Kammer dem nicht anschließen, denn diese Rechtsprechung berücksichtigt zur Überzeugung des Gerichts die durch die Gesetzesänderung geschaffenen Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtrechtlichen Status der Flüchtlinge, wie sie das BVerwG in seinem Urteil vom 25. November 2008 - 10 C 53/07 - aufgezeigt hat, nicht hinreichend.
  • VG Ansbach, 28.12.2011 - AN 15 K 11.30466

    Widerruf von Asylanerkennung und Flüchtlingszuerkennung bei einem liberianischen

  • VG Berlin, 15.06.2011 - 34 K 437.09

    Asyl für einen als Stipendiat in die DDR ausgereisten Ausländer

  • VG Bayreuth, 07.06.2011 - B 3 K 11.30072

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Folgen des Ablaufs der Prüfungsfrist des §

  • VG Sigmaringen, 25.01.2011 - A 2 K 717/09
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 12.30382

    Aufgrund der politischen Entwicklung in Togo erscheint es faktisch als

    Soweit die jüngere Rechtsprechung auf der Grundlage der hierfür maßgeblichen Gefahrenprognose der beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit unter Berufung auf die Erkenntnislage in Togo zwar deutliche Verbesserungen der Verhältnisse im Hinblick auf den eingeleiteten Demokratisierungsprozess und die Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse anerkennt (vgl. VG Trier, U.v. 24.2.2012 - 5 K 656/11.TR - juris Rn. 36; VG Berlin, U.v. 21.11.2011 - VG 34 K 4.09 A, UA S. 6; VG Sigmaringen, U.v. 25.1.2011 - 2 K 717/09, UA S. 11/12), gleichwohl aber die Voraussetzungen für einen Widerruf verneint, stützt sie dies - zutreffend - auf die gebotene individuelle Würdigung des Verfolgungsschicksals (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7/11 Rn. 16 und 18) sowie die sich aus Art. 4 Abs. 4 und Art. 14 Qualifikationsrichtlinie ergebenden Anforderungen (vgl. VG Trier a.a.O. Rn. 38; VG Berlin a.a.O. UA S. 7 ff.; VG Sigmaringen a.a.O. UA S. 12).
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